Gesichter der Initiative
Andrea Jung weiß um die verbindende Wirkung von Musik: Schon in ihrer Familie wurde gern und viel musiziert. Die Förderschullehrerin mit der Fachrichtung Musik hat ihr Hobby zum Beruf gemacht – und zu ihrem Engagement.

Sich ehrenamtlich engagieren, in einer Gruppe etwas bewegen – das alles ist ohne Bürokratie oder starre Regeln möglich. Will ich mich nur gelegentlich und unverbindlich mit anderen treffen, reicht eine schnelle Verabredung aus. Soll es aber mehr sein, ein gemeinsamer Zweck nachhaltig und kontinuier- lich gefördert werden, wie z.B. Bildungs- oder Integrationsarbeit sowie die Unterstützung des hoffnungsvollen Schwimmnachwuchses, sollte die Gründung eines Vereines in Erwägung gezogen werden.
Ein Verein ist ein auf Dauer angelegter körper- schaftlich organisierter Zusammenschluss einer Anzahl von Personen, die ein gemein- sames Ziel verfolgen. Der Verein hat als juristische Person eigenständig Rechte und Pflichten. Die Träger des Vereins sind seine Mitglieder. Das können natürliche Personen, also Menschen, sein und juristische Personen, z.B. andere rechtsfähige Vereine oder Gesellschaften. Das Recht, Vereine zu gründen, ist im Grundgesetz (Art. 9 Abs. 1) verankert. Bestimmte Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und die Satzung des Vereins bilden den rechtlichen Rahmen für die Vereinsarbeit.
Die finanzielle Basis für die Vereinsarbeit schaffen
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Vereinsarbeit schaffen
Dauer und anfallene Kosten bei Gründung eines gemeinnützigen „e.V.“
Wo kann ich noch mehr zum Thema erfahren? Wo finde ich Mustertexte?
_________________________________________________________________
Regina Kalthegener ist Rechtsanwältin in Berlin und engagiert sich seit vielen Jahren für Vereine und Verbände. Unter anderem ist sie Referentin im Vortragsdienst von Geld und Haushalt.